Neue Begutachtungsempfehlung zur Berufskrankheit 4101 Silikose in Arbeit

Steinmetze, Bergleute oder Maurer kennen die Silikose. Eine Berufskrankheit, die durch das dauernde Einatmen von Quarzstaub auftritt. Die Betroffenen leiden unter einer sog. Staublunge. Seit 1929 ist Silikose als Berufskrankheit anerkannt. Dennoch ist noch immer umstritten, wann welche Folgen der Silikose anzuerkennen und mit einer Verletztenrente zu entschädigen sind.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Dachverband der Berufsgenossenschaften, veranstaltete daher am 25.06.2018 in Bochum ein Kolloquium zur Neufassung der Bochumer Empfehlung. Hierbei diskutierten die federführenden medizinischen Wissenschaftler, was sich an der Begutachtungsempfehlung zur Silikose ändern soll. Im Rahmen der Begutachtungsempfehlung wurde diskutiert, wann welche Untersuchungsmethoden, insbesondere ein Low-Dose HRCT, gefordert wird und wann welche Folgen der Berufskrankheit anzuerkennen und entsprechend zu entschädigen sind. Zu den Referenten zählte auch Rechtsanwalt Jens Oliver Siebold, Fachanwalt für Sozialrecht aus Gelsenkirchen.

Rechtsanwalt Siebold trug die Forderung an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften heran, auch eine kurze und laienverständliche Zusammenfassung der Bochumer Empfehlung zu formulieren sowie insbesondere Fallgruppen/Regelbeispiele für eine mögliche Anerkennung von Folgeschäden der Silikose zu entwickeln. Hierbei sollte beispielsweise in verständlicher Form erklärt werden, was eine Silikose ist, welche typischen Folgen bei dieser Krankheit auftauchen oder wie die Funktionsstörungen festgestellt werden.

Positiv ist festzuhalten, dass eine Weiterentwicklung und Verabschiedung der Begutachtungsempfehlung möglicherweise noch in diesem Jahr erfolgen wird. Ebenso wird ein weiterer Bericht über die aktuellen Entwicklungen zur Begutachtungsempfehlung dieser Berufskrankheit wird folgen.

Rechtsanwälte Ebener & Siebold vertreten zahlreiche Betroffene, also Arbeitnehmer, die beruflich bedingt erkrankt sind, in entsprechenden Widerspruchs- und Klageverfahren gegenüber Berufsgenossenschaften.

Gerade in entsprechenden Berufskrankheitenverfahren ist es von großer Wichtigkeit, rechtliche Vertretung durch Anwälte nachzusuchen, die über entsprechende Erfahrung in dieser Spezialmaterie verfügen, da im berufsgenossenschaftlichen Bereich auf Seiten der Verwaltung mit Beratungsärzten doch ein erheblicher Wissensvorsprung gegenüber dem einzelnen Betroffenen herrscht und erst durch fachanwaltliche Vertretung eine Korrespondenz mit Berufsgenossenschaften und Sozialgerichten auf Augenhöhe möglich ist.

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